Rubrikübersicht | Impressum | 08. Mai 2024


Demokratie und Aktion

Doch keine Straftat: Staatsanwaltschaft Pforzheim stellt Verfahren gegen Antifaschisten ein

Bild: Zivilgesellschaft demonstriert gegen Ewiggestrige..

Zivilgesellschaft demonstriert gegen Ewiggestrige..


Vor ziemlich genau einem Jahr sorgte die Staatsanwaltschaft Pforzheim für Aufsehen, als sie gegen Aktivisten der Initiative gegen Rechts wegen Aufrufs zu einer Straftat ermittelte.

 

Jetzt, wenige Tage vor der Wiederkehr des Pforzheimer Gedenktages, wurden die Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte die Verfahrenseinstellung noch nicht öffentlich bestätigen, allerdings erklärten sowohl Stadtrat Wolfgang Schulz (WiP) als auch Kai Hoffmann von der Initiative gegen Rechts, dass sie bereits ein Schreiben der Ermittlungsbehörden erhalten hätten, das sie über die Einstellung des Verfahrens unterrichtet.
Vor einem Jahr hatte sich die Initiative gegen Rechts an einem Zitat von Bundespräsident Joachim Gauck orientiert und die Bevölkerung in einem Flugblatt aufgefordert, sich den „Nazis in den Weg zu stellen" und so die sogenannte Fackelmahnwache auf dem Wartberg zu verhindern. Der Veranstalter des Nazi-Treffens, der sogenannte Freundeskreis ein Herz für Deutschland, hatte wegen dieses Flugblatts Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft begann tatsächlich mit Ermittlungen gegen die Sprecher der Initiative Rüdiger Jungkind und Kai Hoffmann. Zur Beweissicherung beschlagnahmte die Polizei dann auch gleich ein solches Flugblatt der Nazi-Gegner mit dem inkriminierenden Zitat, als es an einem Informationstisch in der Fußgängerzone verteilt wurde. Mehrere Pforzheimer, darunter auch der Stadtrat Wolfgang Schulz (WiP) , protestierten gegen das Vorgehen der Behörden, indem sie sich selbst anzeigten, weil der Vorwurf auch auf sie zuträfe. Der damals noch zuständige Leitende Oberstaatsanwalt Christoph Reich hatte damals betont, der Aufruf, eine genehmigte Versammlung zu verhindern, sei strafbar und werde mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. „Man darf sie ärgern und man darf sie behindern, aber man darf sie nicht verhindern", so der Staatsanwalt damals auf Anfrage des Pforzheimer Kurier.
Nach knapp zwölfmonatiger Bearbeitungszeit verschickte die Staatsanwaltschaft nun die Bescheide, in denen sie den Betroffenen die Einstellung des Verfahrens mitteilte. Eine Begründung lieferte die Behörde aber nicht. In den Bescheiden heißt es lediglich: „Es hat sich herausgestellt, dass gegen Sie kein begründeter Verdacht mehr besteht."
Kommentar:
Eine wichtige Entscheidung zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens, denn umgekehrt waren Teilnehmer, darunter Frauen und Kinder, nach der Kundgebung anschliessend auf den Wartberg gezogen und dort ohne Vorwarnung von der Polizei eingekesselt und bei Minusgraden stundenlang ohne Versorgung festgehalten worden. Dagegen wurden auch Strafanzeigen erstattet, es ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls eingestellt werden. Darunter waren auch Teilnehmer die bereits beim berühmt-berüchtigten „Schwarzen Donnerstag" in Stuttgart durch die Polizei mit Reizgas verletzt wurden....Bleibt nur zu hoffen, dass es 2014 friedlicher zugeht und die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden.

04.02.2014

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